wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 03.05.2013
VG 5 K 441.12 -

Wahl der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz ungültig

Verletzung wesentlicher Vorschriften des Wahlverfahrens führt zur Ungültigkeit der Wahl

Die Wahl der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz und ihrer Stellvertreterin ist ungültig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 22. November 2012 wählten die weiblichen Beschäftigten aller der Senatsverwaltung für Justiz unterstehenden Gerichte und Behörden die Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz und ihre Stellvertreterin.

Wahlausschreiben wurde an einigen Gerichten gar nicht oder verspätet bekanntgemacht

Die Klägerinnen, die am Kammergericht Berlin beschäftigt sind, fechten die Wahl an. Mit dem Wahlausschreiben habe der Wahlvorstand zur Einreichung von Wahlvorschlägen binnen zwei Wochen ab Erlass des Wahlausschreibens aufgefordert. Das Wahlausschreiben sei jedoch an einigen Gerichten gar nicht oder verspätet bekanntgemacht worden. Damit sei den Beschäftigten verschiedener Gerichte die Möglichkeit genommen worden, eigene Wahlvorschläge einzureichen. Trotz Hinweises hierauf habe der Wahlvorstand die Wahl nicht abgebrochen.

Verfahrensverstoß kann Auswirkungen auf Ergebnis der Wahl haben

Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Klage statt. Der Wahlvorstand habe wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens verletzt. Das Wahlausschreiben sei nicht, wie von der Wahlordnung verlangt, am Tage seines Erlasses in allen Gerichten ausgehängt worden. Am Amtsgericht Schöneberg sei ein Aushang nicht, am Amtsgericht Neukölln erst lange nach Ablauf der zweiwöchigen Einreichungsfrist erfolgt. Dieser Verfahrensverstoß könne sich auch auf das Ergebnis der Wahl ausgewirkt haben. Denn es sei nicht auszuschließen, dass bei ordnungsgemäßer Bekanntgabe des Wahlausschreibens weitere Wahlvorschläge eingereicht worden und erfolgreich gewesen wären.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-5-K-44112_Wahl-der-Gesamtfrauenvertreterin-der-Berliner-Justiz-ungueltig~N15783

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15783 Dokument-Nr. 15783

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.