wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 08.05.2014
VG 5 K 50.12, VG 5 K 141.12 und VG 5 K 412.12 -

Besetzungspraxis im Bundesfamilienministerium hat Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt

Bestehende Uneinigkeit zwischen den Beteiligten begründet Wiederholungsgefahr

Die bei drei Stellungsbesetzungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in den Jahren 2011 und 2012 geübte Praxis zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf die Klage der Gleichstellungsbeauftragten im Ministerium entschieden.

In dem seinerzeit von der Bundesministerin Schröder geleiteten BMFSFJ waren in den Jahren 2011 und 2012 drei herausgehobene Stellen zu besetzen, nämlich diejenige des Pressesprechers des Ministeriums, die des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und die eines beamteten Staatssekretärs. Die hierzu getroffenen Auswahlentscheidungen wurden der Klägerin entweder nicht (so im Fall des Staatssekretärs) oder nur kurz vor der jeweiligen Besetzung (so im Fall des Pressesprechers und des Unabhängigen Beauftragten) mitgeteilt.

Gleichstellungsbeauftragte beanstandet Besetzungspraxis

Ihre Einsprüche hiergegen scheiterten ebenso wie außergerichtliche Einigungsverfahren. Mit ihren Klagen beanstandet die Klägerin die Besetzungspraxis. Sie sei in allen Fällen nicht wie gesetzlich vorgesehen rechtzeitig beteiligt worden. Die Beklagte habe von ihr zuvor in früheren Gerichtsverfahren gegebene Zusagen zur Änderung der Praxis nicht eingehalten. Die gesetzlichen Beteiligungsvorschriften bezögen sich entgegen der Ansicht des BMFSFJ auch auf Positionen politischer Beamter.

Gesetzliche Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes in allen Fällen durch Bundesministerium missachtet

Das Verwaltungsgericht gab allen Klagen statt. Die Klagen seien entgegen der Ansicht der Beklagten zulässig. Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) sehe Klagen der vorliegenden Art ausdrücklich als besonders ausgestalteten Organstreit vor. Ungeachtet des Wechsels der Bundesministerin bestehe eine Wiederholungsgefahr, weil in zentralen Fragen der Besetzungspraxis weiterhin Uneinigkeit zwischen den Beteiligten bestehe. Auch in der Sache habe die Klägerin recht. In allen drei Fällen habe das BMFSFJ die gesetzlichen Vorgaben des BGleiG missachtet. Diese sehe umfassende Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten vor. Dazu gehörten die frühzeitige Beteiligung und die umfassende Unterrichtung bei allen Entscheidungsprozessen, um an der Willensbildung mitzuwirken und so wesentliche Weichenstellungen im Vorfeld zu beeinflussen. Das Gesetz erstrecke diese Rechte auch auf die Besetzung von Spitzenpositionen wie die politischer Beamter.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-5-K-5012VG-5-K-14112-und-VG-5-K-41212_Besetzungspraxis-im-Bundesfamilienministerium-hat-Rechte-der-Gleichstellungsbeauftragten-verletzt.news18187.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18187 Dokument-Nr. 18187

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.