kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Erhebung der Disziplinarklage unterfällt nur dann dem Mitwirkungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), wenn durch die Klageerhebung im Einzelfall ihr gesetzlicher Aufgabenkreis (§ 19 Abs. 1 Satz 2 BGleiG) berührt ist; das sind die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die Befugnisse der Gleichstellungsbeauftragten sind im BGleiG differenziert ausgestaltet. Das Gesetz unterscheidet zwischen einem
Im konkreten Fall war eine Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten nicht geboten. Der gegen den Bundesbeamten erhobene Vorwurf der
Schließlich hat das OVG die Beweggründe für dessen Verhalten nicht aufgeklärt. Demgegenüber hat das OVG zutreffend entschieden, dass die Gesamtdauer des Disziplinarverfahrens der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_BVerwG-2-C-6211_Beteiligungs-und-Mitwirkungsrechte-der-Gleichstellungsbeauftragten-im-beamtenrechtlichen-Disziplinarverfahren~N15330
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15330
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.