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Ist die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Teilnahme am Koronarsport, kann der Mitgliedsbeitrag für einen Sportverein beihilfefähig sein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls steht als
Das Verwaltungsgericht Berlin gab der hiergegen gerichteten Klage statt. Aufwendungen für ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung seien nach der Landesbeihilfeverordnung Berlin (LBhVO) beihilfefähig. Die hier in Rede stehenden Aufwendungen für den Vereinsbeitrag seien für die Behandlung einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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