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Ein in den Ruhestand versetzter ehemaliger Polizeibeamter kann keine Anerkennung einer Berufskrankheit verlangen, weil er in seiner Dienstzeit an Schießstände der Berliner Polizei eingesetzt war. Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine entsprechende Klage abgewiesen.
Der 54-jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte geltend gemacht, er habe sich eine Schwermetallvergiftung durch seine Tätigkeit auf Schießständen der Berliner
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Zwar kämen Erkrankungen, die auf einer Vergiftung durch bestimmte
Selbst wenn die zehnjährige absolute Ausschlussfrist hier nicht abgelaufen gewesen sein sollte, habe der Kläger nach eigenem Bekunden bereits seit 2010 Kenntnis von einer erhöhten Schwermetallbelastung gehabt, so dass er spätestens im Laufe des Jahres 2015 nach der Presseberichterstattung zu den Schießständen der Berliner
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm/kg)
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