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Ein Polizeibeamter, der außerdienstlich den Anschein setzt, sich mit der Rockerszene zu identifizieren, weckt Zweifel an seiner persönlichen Eignung und darf daher aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Kollegen den Antragsteller, der seit Februar 2009
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die durch den Polizeipräsidenten in Berlin ausgesprochene Maßnahme. Das Verhalten des Antragstellers und sein gesamtes Persönlichkeitsbild rechtfertigten die Einschätzung der Behörde, dass er als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 11354
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