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Das Internetportal Groupon darf keine Gutscheine für bestimmte Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel anbieten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Die Antragstellerin bietet auf ihrem
Der Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht Berlin zurückgewiesen. Die Vermittlung der Vergabe von Titeln, die Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich seien, sei nach dem Berliner Hochschulgesetz verboten. Für die Beurteilung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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