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Wer eine Ehe im Ausland vor Vollendung des 16. Lebensjahres eingeht, hat keinen Anspruch auf Familiennachzug zu seinem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Ehegatten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Jahre 2000 geborene Klägerin heiratete mit Zustimmung ihres Vaters im Januar 2015 in
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die gegen diese Entscheidung gerichtete Klage ab. Der Nachzugsanspruch setze eine wirksame Ehe voraus, an der es hier fehle. Sie sei zwar nach dem Heimatrecht gültig, weil das syrische Personalstatutsgesetz Mädchen die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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