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Ein Berliner Elternpaar ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einer Klage gescheitert, mit der es die Befreiung ihres Sohnes vom Ethikunterricht erreichen wollte. Das Verwaltungsgericht Berlin sah einen wichtigen Grund als Voraussetzung für die Befreiung als nicht gegeben.
In dem vorliegenden Fall besucht der 1998 geborene Sohn der Kläger eine öffentliche Schule in Berlin-Kreuzberg. Die Eltern hatten geltend gemacht, die Entscheidung des Gesetzgebers, nur die Schüler öffentlicher Schulen, nicht aber die Schüler privater Schulen zur Teilnahme am
Ein Anspruch auf Befreiung vom
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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