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Eltern können den Schulbesuch ihrer Kinder nicht mit dem Hinweis auf religiöse Gründe verweigern. Die Verpflichtung zur Anmeldung der Kinder an einer öffentlichen Schule oder an einer genehmigten Privatschule unter Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall der Nichtbefolgung durch das Regierungspräsidium ist daher gerechtfertigt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagten
Die
Die hiergegen von den
Der staatliche Erziehungsauftrag mit der Pflicht zum Besuch einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
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