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Der Eilantrag eines 14 Jahre alten Schülers einer Berliner Oberschule gegen die Anordnung seines Schulwechsels war beim Verwaltungsgericht Berlin erfolglos.
Der Schüler hatte wiederholt in Bussen der BVG herumgepöbelt und Mitschülern der 7. Klasse Schläge angedroht. Ein Mal hatte er einen Siebtklässler derart gegen die Brust getreten, dass dieser aus dem Bus fiel. Er hatte damit erreichen wollen, dass der vollbesetzte Bus weiterfahren könne. Mit befreundeten Mitschülern verabredete er, den Vorfall gegenüber der Schule zu leugnen.
Nach Auffassung der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat sich der Antragsteller äußerst gewalttätig und uneinsichtig gezeigt. Er habe wiederholt und in schwerwiegender Weise die Regeln eines geordneten schulischen Zusammenlebens verletzt. Eine Androhung des Schulwechsels sei wegen der Schwere des Verstoßes nicht erforderlich gewesen. Zudem hätten die bisher ergriffenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen den Antragsteller unbeeindruckt gelassen. So habe sich der erste Vorfall genau an dem Tag einer Schulkonferenz ereignet, die anberaumt war, weil der Antragsteller zuvor einem Mitschüler gewaltsam die Schultasche entwendet und diesen getreten und geohrfeigt hatte. Die deshalb angeordnete Antigewaltschulung der Berliner Polizei habe er gestört. Den Hinweis des Antragstellers, die Anordnung des Schulwechsels sei überzogen, weil Kriminalität, Drogen, Gewalttaten und Waffen ohnehin Realität im Schulalltag seien, ließ die Kammer nicht gelten.
Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin zulässig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 10/2005 des VG Berlin vom 14.02.2005
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Dokument-Nr. 191
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