wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 25.01.2010
VG 23 L 314.09, 315.09 und 316.09 -

Aufenthalt im Terrorcamp geplant – Entzug des Reisepasses zulässig

Gefährdung innerer oder äußerer Sicherheit rechtfertigt Untersagung einer Ausreise ins Ausland

Begründen Tatsachen die Annahme, dass ein Deutscher ausreisen will, um sich in Pakistan oder Afghanistan dem bewaffneten Djihad anzuschließen und dort ein Ausbildungslager aufzusuchen, kann sein Reisepass entzogen bzw. die Ausstellung eines neuen Passes versagt sowie seine Ausreise verboten werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin

Zwei der drei Antragsteller hatten als Inhaber deutscher Pässe mit Visa für den Iran am 30. September 2009 versucht, mit dem Flugzeug nach Istanbul auszureisen, wurden hieran aber von Beamten des Landeskriminalamtes auf dem Flughafen Berlin-Tegel gehindert. In ihrem Gepäck befanden sich u.a. verschiedene Ausrüstungsgegenstände für Outdoor-Aktivitäten sowie deutsch-arabische Wörterbücher; ferner führten sie insgesamt etwa 9.000,- Euro Bargeld, teilweise am Körper versteckt, bei sich. Bei einer Hausdurchsuchung waren zudem in der Wohnung einer Person CDs mit militant-djihadistischen Inhalten aufgefunden worden. Daraufhin entzog das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten noch am selben Tag die Pässe und untersagte zugleich die Ausreise aus Deutschland. Dem dritten Antragsteller hatte die Behörde keinen neuen Reisepass erteilt.

Teilnahme am bewaffneten Djihad und Aufsuchen eines entsprechenden Ausbildungslagers im Ausland können auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik gefährden

Das Verwaltungsgericht bestätigte einstweilen die für sofort vollziehbar erklärten Maßnahmen. Ein Pass könne nach dem Passgesetz entzogen werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründeten, dass der Passinhaber die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland ge­fährde. Auf Handlungen, die geeignet seien, die auswärtigen Beziehungen oder das internationale Ansehen der Bundesrepublik zu schädigen, treffe dies zu. Die Teilnahme eines deutschen Staatsangehörigen am bewaffneten Djihad und das Aufsuchen eines entsprechenden Ausbildungslagers im Ausland seien geeignet, in erheblichem Maße die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik nicht nur zu dem Staat, der Ziel der bewaffneten Kampfes ist, sondern auch innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft zu gefährden. Sowohl die aufgefundenen Gegenstände als auch die bestehenden Verbindungen zu anderen Angehörigen der militant-islamistischen Szene ließen den Schluss zu, dass sich auch die Antragsteller am bewaffneten Kampf hätten beteiligen wollen. Aus denselben Erwägungen sei auch das Verbot der Ausreise mittels Personalausweis gerechtfertigt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2010
Quelle: ra-online, VG Berlin

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-23-L-3140931509-und-31609_Aufenthalt-im-Terrorcamp-geplant-Entzug-des-Reisepasses-zulaessig~N9138

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9138 Dokument-Nr. 9138

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.