wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.06.2015
VG 23 K 906.14 A -

Bloße Androhung der Abschiebung bei nicht zustehendem Asylrecht in Deutschland unzulässig

Kein Wahlrecht zwischen Anordnung und Androhung der Abschiebung

Stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fest, dass einem Asylantragsteller kein Asylrecht in Deutschland zusteht, ist die zwingende gesetzliche Folge der Erlass einer Abschiebungs­an­ordnung. Die bloße Androhung der Abschiebung ist demgegenüber nicht zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein aus Syrien stammender Palästinenser, verließ seine Heimat 2014 und floh zunächst nach Bulgarien, wo ihm auf seinen Asylantrag hin subsidiärer Schutz gewährt wurde. Er reiste nach Deutschland weiter und stellte hier erneut einen Asylantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellte fest, dass ihm aufgrund des Aufenthalts in einem sicheren Drittstaat kein Asylrecht zustehe und ordnete die Abschiebung nach Bulgarien an. Im Eilverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung; die Abschiebung durch das Land Berlin wurde nicht vollzogen. Im Klageverfahren änderte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Anordnung in eine Androhung um. Zur Begründung verwies die Behörde auf eine geänderte Verwaltungspraxis; dies sei vor dem Hintergrund einer nicht ausgeprägten Vollzugsbereitschaft der Länder zur Vermeidung einer unnötigen Zusatzbelastung der Verwaltungsgerichte sachgerecht.

Behörde muss im vorliegenden Fall zwingend die Abschiebung anordnen

Das Verwaltungsgericht Berlin hob die Androhung auf. Zwar stehe dem Kläger tatsächlich kein Asylrecht in Deutschland zu, weil er subsidiären Schutz in einem EU-Mitgliedstaat erhalten habe. In diesem Fall müsse die Behörde jedoch zwingend die Abschiebung anordnen. Ein Wahlrecht zwischen Anordnung und Androhung stehe ihr nicht zu, weil es sich bei der Androhung der Abschiebung nicht lediglich um ein milderes Mittel handele. Weder der Umstand, dass die Länder die Abschiebungen nicht vollzögen noch die Entlastung der Verwaltungsgerichte stellten sachgerechte Erwägungen dar. Die bloße Androhung der Abschiebung verletze den Kläger in seinen Rechten, weil das Bundesamt dabei inlandsbezogene Abschiebeverbote nicht prüfe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-23-K-90614-A_Blosse-Androhung-der-Abschiebung-bei-nicht-zustehendem-Asylrecht-in-Deutschland-unzulaessig.news21177.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21177 Dokument-Nr. 21177

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.