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Die NPD hat gegen die Bundestagsverwaltung einen Anspruch auf Auszahlung der ersten Abschlagszahlung für das Jahr 2009 in Höhe von 304.832,49 Euro. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Bundestagsverwaltung hatte mit Bescheid vom 29. Januar 2009 die erste Abschlagszahlung von der Leistung einer Sicherheit in dieser Höhe abhängig gemacht. Zur Begründung stützte sich die Behörde auf Anhaltspunkte für zu erwartende Zahlungsverpflichtungen der
Nach Auffassung des Gerichts ist der Anspruch der
Das Urteil ist bis zu seiner Rechtskraft nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Dies bedeutet, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Berlin vom 03.04.2009
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Dokument-Nr. 7699
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