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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.03.2012
VG 19 L 10.12 -

Berliner Traditionskino darf in Lebensmittelmarkt umgebaut werden

Anwohner haben keinen Anspruch auf Erhalt des bisherigen Kinos

Die geplante Eröffnung eines Biosupermarktes in den Räumen des ehemaligen Traditionskinos Kurbel am Meyerinckplatz in Berlin-Charlottenburg verletzt keine Rechte der Nachbarn. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin einen Antrag von Anwohnern auf einen Baustopp für den Umbau des Kinos zurückgewiesen.

Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um das Traditionskino "Kurbel", das im Dezember 2011 geschlossen wurde. Der Eigentümer des Gebäudes lässt derzeit Bauarbeiten für einen Umbau in einen Biosupermarkt und vier Wohnungen durchführen. Hiergegen hatten sich Anwohner der Initiative „Rettet die Kurbel“ gewandt und gefordert, die Einstellung der Bauarbeiten anzuordnen. Sie befürchten unzumutbare Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft durch den Kunden- und Anlieferverkehr. Aufgrund der örtlichen Verkehrssituation müssten Lieferfahrzeuge in zweiter Reihe auf der Straße halten, was „Hupkonzerte“ und andere Verkehrsprobleme in der Straße provoziere.

Geplanter Lebensmittelmarkt in vorgesehener Größe im allgemeinen Wohngebiet zulässig

Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Antrag der Anwohner jedoch ab. Auch wenn die Baubehörde möglicherweise statt des so genannten Genehmigungsfreistellungsverfahrens ein umfassenderes Baugenehmigungsverfahren habe durchführen müssen, seien keine Rechte der Anwohner verletzt. Der geplante Lebensmittelmarkt sei in der geplanten Größe im allgemeinen Wohngebiet zulässig. Den aufgezeigten Problemen des Lieferverkehrs könne im Zuge der Eröffnung des Lebensmittelmarktes durch die straßenbehördliche Einrichtung einer Lieferzone im Bereich der vorhandenen Parkflächen begegnet werden. Einen Anspruch der Anwohner auf Erhalt des bisherigen Kinos gebe es ohnehin nicht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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