kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das mit der Berliner SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ausgesprochene Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm Verkaufsfläche gilt vorerst nicht für ein großes Berliner Kaufhaus. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Nach § 6 a Abs. 1 der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 22. März 2020 in der Fassung vom 28. April 2020 Corona-Eindämmungsverordnung dürfen Verkaufsstellen im Einzelhandel unter Einhaltung der Hygieneregeln derzeit nur eine
Dem Eilantrag hat die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin überwiegend stattgegeben und eine Öffnung der gesamten
Den meisten Einwänden der Antragstellerin sei allerdings nicht zu folgen, so das Verwaltungsgericht. So erweise sich die
Die maßgebliche Bestimmung der Corona-Eindämmungsverordnung greife jedoch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts in gleichheitswidriger Weise in die Berufsausübungsfreiheit der Antragstellerin ein. Denn dafür, dass Einkaufszentren (sog. Malls) von der Verkaufsflächenbeschränkung ausgenommen seien und Kaufhäuser nicht, sei ein sachlicher Grund nicht ersichtlich. Malls und Kaufhäuser unterschieden sich nicht im Hinblick auf die Breite ihres Warensortiments und ihre Anziehungskraft auf Kunden, sodass eine unterschiedliche Behandlung nicht gerechtfertigt sei.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-14-L-4920_Corona-Pandemie-Grosses-Berliner-Kaufhaus-darf-vorerst-wieder-vollstaendig-oeffnen~N28693
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 28693
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.