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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18.04.2013
VG 13 L 63.13 -

Vorerst keine Unterbringung von Patienten des Maßregelvollzugs in Berlin-Weißensee

Maßregelvollzug am vorgesehenen Ort baurechtlich unzulässig

In Berlin-Weißensee darf vorerst kein Wohnprojekt für Patienten des Maßregelvollzugs betrieben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf den Antrag eines Anwohners entschieden.

Im zugrunde liegenden Streitfall wolle eine private Gesellschaft zur Betreuung und Förderung von Menschen mit psychischen oder seelischen Erkrankungen im historischen Gebäude des ehemaligen Jugendwohnheims Werner Illmer sowie in einem modernen Anbau in der Nähe des Amtsgerichts Weißensee ein Wohnprojekt verwirklichen. Nachdem bekannt geworden war, dass in der Einrichtung Patienten des Maßregelvollzugs untergebracht werden sollen, gestattete das Bezirksamt Pankow in einem "Nachtrag" zur Baugenehmigung auch diese Art der Nutzung. Über einen dagegen von Anwohnern eingelegten Widerspruch ist noch nicht entschieden.

Nutzung eines Gebäudes für Maßregelvollzug in allgemeinem Wohngebiet nur mit genehmigter Befreiung möglich

Das Verwaltungsgericht Berlin gelangte nach Besichtigung der Örtlichkeiten zu der Auffassung, dass eine Einrichtung des Maßregelvollzugs an dem vorgesehenen Ort baurechtlich unzulässig sei. Die nähere Umgebung entspreche einem allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben diene aber weder dem Wohnen noch sei es eine in einem allgemeinen Wohngebiet zulässige Einrichtung für soziale Zwecke. Die Unterbringung von Patienten des Maßregelvollzugs sei vielmehr der Vollzug einer durch Strafurteil angeordneten besonderen Rechtsfolge für eine Straftat. Diese Nutzung könne nur im Wege einer Befreiung genehmigt werden. Eine Befreiung sei bislang aber weder beantragt noch erteilt worden. Bis zu einer abschließenden Klärung dürften daher keine Patienten des Maßregelvollzugs untergebracht werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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