wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.10.2012
15 B 11.1938 -

Maßregelvollzug in privater geschlossener Einrichtung unzulässig

Gesetzliche Grundlage für freiheitsentziehenden Maßregelvollzug in Bayern nicht gegeben

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Berufsaufsichtsbehörde einer Dienstleistungs-GmbH zu Recht die Nutzung der privaten Einrichtung für die Durchführung des freiheitsentziehenden Maßregelvollzugs nach dem Strafgesetzbuch untersagt wurde, weil es nach der geltenden Rechtslage an einer rechtlichen Grundlage hierfür fehlt.

Der Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine private Dienstleistungs-GmbH, war es von der Bauaufsichtsbehörde untersagt worden, die von ihr errichtete "Behinderteneinrichtung für Beschützende Wiedereingliederung" zur Unterbringung von Personen zu nutzen, die dem freiheitsentziehenden Maßregelvollzug nach dem Strafgesetzbuch oder dem Unterbringungsgesetz unterliegen.

Nutzung der Einrichtung zur geschlossenen Unterbringung von psychisch kranken oder gestörten Personen von erteilter Baugenehmigung gedeckt

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin war teilweise erfolgreich, soweit es um die Nutzung der Einrichtung zur geschlossenen Unterbringung von psychisch kranken oder gestörten Personen nach dem bayerischen Unterbringungsgesetz geht, die sich selbst oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung in erheblichem Maß gefährden. Die Nutzung sei insoweit von der erteilten Baugenehmigung gedeckt, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Für freiheitsentziehenden Maßregelvollzug in privater Einrichtung fehlt es an gesetzlicher Grundlage

Etwas anderes gilt nach der Auffassung des Verwaltungsgerichtshof für den strafrechtlichen Maßregelvollzug in psychiatrischen Krankenhäusern und Entziehungsanstalten, den die geltende gesetzliche Regelung nur in Einrichtungen des Bezirks zulasse. Der freiheitsentziehende Maßregelvollzug in einer privaten Einrichtung bedürfe als Ausübung öffentlicher Gewalt durch Private einer besonderen, am Funktionsvorbehalt des Grundgesetzes orientierten gesetzlichen Grundlage. Eine solche gesetzliche Regelung gebe es in Bayern nicht.

Hintergrund:

Der Maßregelvollzug nach dem Strafgesetzbuch betrifft Personen, die im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen haben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2012
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_15-B-111938_Massregelvollzug-in-privater-geschlossener-Einrichtung-unzulaessig~N14457

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14457 Dokument-Nr. 14457

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.