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Die Vermittlung von Beförderungen über die Smartphone-App Uber bleibt im Land Berlin verboten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und bestätigte das behördliche Verbot in einem Eilverfahren.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts durfte das Land Berlin die Vermittlung von Fahraufträgen an lizensierte Fahrdienstunternehmer (UberBlack) als auch an private Fahrer (UberPop) nach der Gewerbeordnung verbieten. Denn mit diesen Diensten betreibe Uber entgeltlichen bzw. geschäftsmäßigen Gelegenheitsverkehr von Personen mit Kraftfahrzeugen ohne
Die Dienste von Uber seien auch entgeltlich. Die Behauptung der Antragstellerin, eine Bezahlung der Dienste sei freiwillig, widerspreche nicht nur ihren eigenen Nutzungsbedingungen; auch sei die vermeintliche Möglichkeit, die veranschlagte Servicegebühr zu widerrufen, kein Ausweis für die Unentgeltlichkeit des Transports, sondern setze die Entgeltlichkeit im Gegenteil voraus, weil es ansonsten nichts zu widerrufen gäbe.
Das Verbot der Dienste sei schließlich nicht unverhältnismäßig; insbesondere sei das Geschäftsmodell von Uber nach der geltenden Rechtslage, die auf dem Prinzip des geschlossenen Kreises der zugelassenen Formen von entgeltlicher
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 18903
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