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Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass gegen die Erwähnung des Vereins "Neuköllner Begegnungsstätte" (NBS) im Berliner Verfassungsschutzbericht vorerst keine Bedenken bestehen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 25846
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