wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 30.08.2011
VG 1 L 285.11 -

VG Berlin: Papstwerbung auf Wahlwerbetafeln der CDU unzulässig

Überwiegendes öffentliches Interessen zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nicht gegeben

Die Werbetafeln der CDU in Berlin-Mitte dürfen nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 18. September 2011 nicht zur Werbung für den Besuch des Papstes in Berlin verwendet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist ein Verein, dessen Zweck in der Förderung der römisch-katholischen Kirche besteht. Er möchte die großflächigen Werbetafeln (so genannte „Wesselmanntafeln“), die der Kreisverband der CDU Mitte aus Anlass der Abgeordnetenhauswahl in diesem Bezirk aufgestellt hat, nutzen, um Papst Benedikt XVI. bei seinem Berlin-Besuch am 22. September 2011 durch prominente Bürger willkommen zu heißen. Die Tafeln haben eine Fläche von jeweils 9,4 m² und sind regelmäßig am Rand bzw. in der Mitte der jeweiligen Straßen aufgestellt und befestigt. Der Kreisverband der CDU Mitte ist mit der Nachnutzung einverstanden. Das Bezirksamt Mitte von Berlin versagte dem Antragsteller die seiner Auffassung nach erforderliche Sondernutzungserlaubnis.

Werbeanlagen kommt grundsätzlich unerwünschte ablenkende Wirkung zu

Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den hiergegen gerichteten Eilantrag ab. Die begehrte Verwendung der Plakatträger sei als Sondernutzung erlaubnispflichtig. Zwar dürfe das öffentliche Straßenland ausnahmsweise zum Zwecke der Wahlwerbung in Anspruch genommen werden. Auf eine solche Privilegierung könne sich der Antragsteller aber nicht berufen. Im Übrigen solle die Erlaubnis für eine Sondernutzung in der Regel erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen der Sondernutzung nicht entgegenstünden. Es sei aber Sache der Behörde, die betroffenen öffentlichen Interessen, etwa des Städtebaus, für den Bezirk zu definieren, zu konkretisieren und zu gewichten. Nach diesem Maßstab habe die Behörde zutreffend Belange des Städtebaus und Denkmalschutzes zur Versagung der Erlaubnis angeführt. Derart großen Werbeanlagen komme eine grundsätzlich unerwünschte ablenkende Wirkung zu; zudem würden Unfallgefahren gesteigert. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Werbeanlagen ohnehin erst bis zum 25. September 2011 abgebaut werden müssten, weil diese Frist allein die Wahlwerbung betreffe. Gegen die Entscheidung hat der Antragsteller bereits Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Beschluss der 1. Kammer vom 30. August 2011 (VG 1 L 285.11).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-1-L-28511_VG-Berlin-Papstwerbung-auf-Wahlwerbetafeln-der-CDU-unzulaessig.news12231.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12231 Dokument-Nr. 12231

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.