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Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR darf Unterlagen über den Investor der East-Side-Gallery herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls steht seit Anfang des Jahres als Geschäftsführer einer Immobilienprojektentwicklungsgesellschaft zur Errichtung eines Wohnhochhauses an der Berliner East Side Gallery im Licht der Öffentlichkeit. Verschiedene Presseunternehmen beantragten ab März 2013 beim Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) die
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Antrag zurück. Die Voraussetzungen für eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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