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Der bloße Besitz und Erhalt von fremdenfeindlichen Bildern oder Videos stellt jedenfalls dann kein Dienstvergehen dar, wenn der Beamte die Dateien sofort löscht. Die Verhängung einer Geldbuße von 1.000 € ist dann unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2022 erhielt ein Beamter in Berlin eine Disziplinarverfügung, mit der gegen ihn eine
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied zu Gunsten des Klägers. Zunächst stelle der
Gleiches gelte für den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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