kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Beleidigt ein Polizeibeamter im Dienst Ausländer und äußert reichsbürgertypische Ansichten, liegt eine besonders schwere Dienstpflichtverletzung vor. Dies kann die Entlassung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 erhob der Dienstherr eines Polizeibeamten vor dem Verwaltungsgericht München Disziplinarklage zwecks Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis. Hintergrund dessen war unter anderem, dass der Beamte im Dienst arabischstämmige Ausländer als "Ziegenficker" und andere Ausländer als "Kreaturen", "Abschaum" oder "Dreckspack" bezeichnet hatte. Zudem äußerte der Beamte reichsbürgertypische Ansichten, wie etwa "Wir sind kein Staat", "Wir sind ein besetztes Land", "Wir haben nur ein Grundgesetz, keine Verfassung" oder "Bundesrepublik als GmbH".
Das Verwaltungsgericht München gab der Klage statt. Der Beamte habe gegen seine Grundpflicht verstoßen, sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bekennen und für ihre Erhaltung einzutreten. Er habe das Vertrauen sowohl es Dienstherren als auch der Allgemeinheit endgültig verloren. Er sei daher aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen.
Das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gehöre zu den zentralen beamtenrechtlichen Grundpflichten und sei im Interesse des Vertrauens der Öffentlichkeit in den demokratischen Rechtsstaat von den für ihn tätigen Beamten, gerade von Polizeibeamten, besonders zu beachten, so das Verwaltungsgericht. Gerade von diesen sei jeglicher Anschein der Identifikation mit ausländerfeindlichem, rassistischem, nationalistischem oder reichsbürgertypischem Gedankengut zu vermeiden. Ein Sympathisieren mit diesen Auffassungen oder das aktive Vertreten entsprechender Auffassungen sei als besonders schwere
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2022
Quelle: Verwaltungsgericht München, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Muenchen_M-19-L-DK-213728_Entlassung-eines-Polizeibeamten-wegen-Beleidigungen-gegenueber-Auslaender-und-reichsbuergertypische-Aeusserungen~N32105
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 32105
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.