kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Abwasserbeseitigungskonzept, das vorsieht, das häusliche beziehungsweise gewerbliche Schmutzwasser vorrangig durch geeignete Kleinkläranlagen für ein oder mehrere Grundstücke zu entsorgen, ist unzulässig. Eine solche dezentrale Abwasserbeseitigung steht nicht im Einklang mit der Kommunalabwasserverordnung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg.
Das streitige Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Welver sieht eine dezentrale Beseitigung des Schmutzwassers für die Ortsteile Berwicke, Einecke, Klotingen und Stocklarn vor. Das häusliche beziehungsweise gewerbliche Schmutzwasser soll vorrangig durch geeignete Kleinkläranlagen - vereinzelt auch durch abflusslose Gruben - für ein oder mehrere Grundstücke entsorgt werden. Die hauptsächlich auf privatem Grund vorgesehenen Kleinkläranlagen beziehungsweise abflusslosen Gruben sollen öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen darstellen. Zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht will sich die Klägerin des für diese Aufgabe gegründeten Abwasservereins Welver e. V. bedienen.
Dieses Konzept einer dezentralen
Das Urteil des Gerichts stützt den Rechtsstandpunkt der Bezirksregierung. In den Entscheidungsgründen hat die Kammer zunächst ausgeführt, dass ein Abwasserbeseitigungskonzept nach seinem Sinn und Zweck die Grundlage für die - auch und gerade künftige - ordnungsgemäße Erfüllung der gemeindlichen Abwasserbeseitigungspflicht bilde und daher auch darlegen müsse, dass dies künftig gewährleistet sei. Dem werde das beanstandete Konzept insofern nicht gerecht, als es zwar Konflikte zwischen den Nutzungsberechtigten der Grundstücke einerseits und der abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinde andererseits schaffe, aber keinerlei Aussagen dazu enthalte, wie eine ordnungsgemäße
Das Konzept widerspreche der aus der Kommunalabwasserverordnung folgenden Verpflichtung der Klägerin, bestimmte gemeindliche Gebiete mit einer Abwasserkanalisation auszustatten. Entgegen der von der Klägerin vertretenen Rechtsansicht beruhe die Verordnung auf einer hinreichenden, insbesondere mit der Landesverfassung im Einklang stehenden Ermächtigungsgrundlage.
Die ungeachtet eines bestimmten Schwellenwertes vorgeschriebene Verpflichtung zur Ausstattung von gemeindlichen Gebieten mit einer Abwasserkanalisation sei auch mit dem europäischen Recht vereinbar. Zwar sehe die EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser eine solche Verpflichtung nur für Ortslagen mit mehr als 2.000 Einwohnerwerten vor. Eine Verschärfung des gemeinschaftlichen vorgegebenen Mindeststandards durch nationale Rechtsbestimmungen sei aber im Bereich des Umweltrechts nach den Vorschriften der europäischen Gründungsverträge zulässig.
Davon abgesehen seien die vier Ortsteile auch Teil eines Gebietes im Sinne der Richtlinie, das mehr als 2.000 Einwohnerwerte umfasste, selbst wenn diese zusammen nur etwa 860 Einwohner hätten. Denn angesichts des bestehenden Siedlungszusammenhangs sei der Zentralort Welver mit seinen etwa 5.500 Einwohnern einzubeziehen.
Schließlich verstoße das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde auch insofern gegen gesetzliche Vorschriften, als es vorsehe, das auf privaten Grundstücken anfallenden Schutzwasser mittels eines Kanals zu auf öffentlichen Grund befindlichen und von der Gemeinde betriebenen abflusslosen Gruben zu leiten und von dort abfahren zu lassen. Damit würden diese abflusslose Gruben - anders als etwa solche, die dem bloßen Auffangen und Aufbewahren des Abwassers auf dem Grundstück des Nutzungsberechtigten selbst dienen - im Rahmen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Arnsberg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Arnsberg_8-K-20109_Kleinklaeranlagen-auf-privaten-Grundstuecken-Dezentrales-Abwasserbeseitigungskonzept-gescheitert~N10252
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 10252
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.