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Eine Nichtversetzung eines Oberstufenschülers in die Jahrgangsstufe 12 ist rechtmäßig, wenn der Schüler in vier Fächern Leistungen erbracht hatte, die mit "mangelhaft" bewertet worden sind. Dies entschied das Veraltungsgericht Aachen.
In dem zugrunde liegenden Streitfall beruhten die mangelhaften Noten unter anderem darauf, dass die "Sonstige Mitarbeit" des Schülers von seinen Lehrern mit "kaum vorhanden" bis "gar nicht vorhanden" beurteilt worden war. Der
Dem ist das Verwaltungsgericht Aachen entgegen getreten und hat klargestellt, dass
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 10476
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