wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 17.06.2011
6 L 495/10 -

VG Aachen: Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Sportwetten verstößt gegen Europarecht

Untersagungsverfügung der Stadt muss vorläufig von Sportwettenvermittlern nicht beachtet werden

Unter Berücksichtigung aktueller Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesverwaltungsgerichts ist das staatliche Monopol als europarechtswidrig anzusehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen und änderte damit seine bisherige Rechtsprechung zum staatlichen Glücksspielmonopol.

Im zugrunde liegenden Streitfall erklärte das Verwaltungsgericht Aachen unter Berufung auf das Staatsmonopol eine von der Stadt Hückelhoven erlassene Ordnungsverfügung gegen einen Sportwettenvermittler für rechtswidrig und ordnete die aufschiebende Wirkung der Klage des Sportwettenvermittlers an.

Zahl der Geldspielgeräte in den letzten Jahre erheblich gestiegen

Wie andere erstinstanzliche Verwaltungsgerichte hält auch das Aachener Verwaltungsgericht das staatliche Glücksspielmonopol nur dann für europarechtskonform, wenn es in Gänze eine systematische Bekämpfung der Spielsucht und der mit Glücksspielen verbundenen Kriminalität vorsehe. Daran fehle es derzeit. Unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom April 2011 verweist das Gericht darauf, dass die Zahl der Geldspielgeräte in den letzten Jahre erheblich gestiegen sei und sich die Lottogesellschaften nicht an die vorgegebenen Werbebeschränkungen gehalten hätten.

Verwaltungsgericht weist auf gegensätzliche Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hin

Das Aachener Verwaltungsgericht merkt ausdrücklich an, dass es nicht die Rechtsansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen teilt. Dieses hält Ordnungsverfügungen der vorliegenden Art ungeachtet ihrer möglichen Europarechtswidrigkeit für rechtmäßig, weil die Vermittlung von Sportwetten der Erlaubnis bedürfe und diese nicht erteilt worden sei. Für die Aachener Richter muss der Sportwettenvermittler hingegen die Untersagungsverfügung der Stadt Hückelhoven derzeit nicht beachten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Aachen_6-L-49510_VG-Aachen-Erlaubnispflicht-fuer-die-Vermittlung-von-Sportwetten-verstoesst-gegen-Europarecht.news11918.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11918 Dokument-Nr. 11918

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.