wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 05.03.2008
1 L 12/08 -

NRW-Sportwettenmonopol auch nach dem Glücksspielstaatsvertrag europarechtswidrig

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Arnsberg verstößt das staatliche Sportwettenmonopol auch nach dem Inkrafttreten des geltenden nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag am 1. Januar 2008 gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Das Gericht gab dem Antrag einer Gewerbetreibenden gegen den Bürgermeister der Stadt Olsberg statt, der die Vermittlung von Sportwetten an einen Veranstalter mit britischer Lizenz untersagt hatte.

Die Kammer begründete ihre Entscheidung mit durchgreifenden Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Untersagung der Sportwettenvermittlung an private Veranstalter mit Lizenz eines EU-Mitgliedstaates. Es spreche Überwiegendes dafür, dass das generelle Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von privaten Sportwetten durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag und das zugehörige nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz gegen die nach dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft garantierte Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verstoße.

Denn ein Staatsmonopol auf die Veranstaltung von Sportwetten wie in Nordrhein-Westfalen sei zum Zweck der Spielsuchtbekämpfung und des Spielerschutzes bereits im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht erforderlich. Es sei nicht ersichtlich, dass wirksame Maßnahmen der Kontrolle und Einschränkung des Glücksspielangebotes zur Spielsuchtbekämpfung nicht auch gegenüber privaten Veranstaltern ergriffen werden könnten.

Im Übrigen fehle es in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich an der europarechtlich geforderten kohärenten Begrenzung von Spieltätigkeiten im gesamten Glücksspielbereich, um Zulassungsbeschränkungen für private Veranstalter mit Sitz in der Europäischen Union rechtfertigen zu können. Dies zeigten bereits die gesetzlichen Regelungen bei den staatlich monopolisierten Sportwetten einerseits und dem privat organisierten Glücksspiel an Spielautomaten, das den Sportwetten gegenüber ein wesentlich höheres Suchtpotential berge, andererseits. Die gemeinschaftsrechtswidrigen nordrhein-westfälischen Regelungen über das Verbot privater Sportwetten müssten daher im Ergebnis unangewendet bleiben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 10.03.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Arnsberg_1-L-1208_NRW-Sportwettenmonopol-auch-nach-dem-Gluecksspielstaatsvertrag-europarechtswidrig.news5727.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5727 Dokument-Nr. 5727

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.