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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 23.09.2010
6 L 295/10 -

VG Aachen: Hundehaltern kann die Haltung von Rottweilern verboten werden

Ungefährlichkeit des Hundes für Dritte nicht gewährleistet

Wird ein Rottweiler mehrfach auffällig in seinem Verhalten, darf eine Stadt die nach dem Landeshundegesetz erforderliche Erlaubnis zum Halten eines Rottweilers widerrufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall war ein Rottweiler mehrfach auffällig geworden, auf Fußgänger und Radfahrer losgelaufen und hatte bereits einen Radfahrer und einen Dackel gebissen.

Hund stürzt sich auf Kinderwagen

Bei einem weiteren Vorfall wurde die Hundehalterin von ihrem Hund zu Boden gerissen, als dieser sich auf einen Kinderwagen stürzen wollte. Nach Ansicht der Stadt bietet die Hundehalterin nicht mehr die Gewähr dafür, dass von ihrem Hund keine Gefahr für Dritte ausgeht. Die Erlaubnis zur Hundehaltung wurde daraufhin widerrufen und der Antragstellerin wurde die Haltung ihres Rottweilers untersagt. Das Verwaltungsgericht hat diese Einschätzung - im Rahmen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - bestätigt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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