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Die Einberufung zum Wehrdienst zum 1. Januar 2011ist auch unter Berücksichtigung der zum 1. Juli 2011 vorgesehenen Aussetzung der Wehrpflicht derzeit rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, ein
Das Verwaltungsgericht Aachen konnte allerdings bei der gebotenen summarischen Prüfung nicht feststellen, dass der Einberufungsbescheid rechtswidrig ist. Das Wehrpflichtgesetz sieht erst für Studenten des dritten Fachsemesters die Möglichkeit vor, sich zurückstellen zu lassen.
Soweit andere Verwaltungsgerichte die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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