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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 30.12.2010
4 L 533/10 -

Aussetzung der Wehrpflicht: Einberufung zum Grundwehrdienst dennoch rechtmäßig

Möglichkeit der Rückstellung vom Wehrdienst erst für Studenten des dritten Fachsemesters gegeben

Die Einberufung zum Wehrdienst zum 1. Januar 2011ist auch unter Berücksichtigung der zum 1. Juli 2011 vorgesehenen Aussetzung der Wehrpflicht derzeit rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, ein Student im ersten Semester, hatte sich gegen die Einberufung zum 1. Januar 2011 gewehrt.

Einberufungsbescheid nicht als rechtswidrig anzusehen

Das Verwaltungsgericht Aachen konnte allerdings bei der gebotenen summarischen Prüfung nicht feststellen, dass der Einberufungsbescheid rechtswidrig ist. Das Wehrpflichtgesetz sieht erst für Studenten des dritten Fachsemesters die Möglichkeit vor, sich zurückstellen zu lassen.

Andere Entscheidungen waren nicht zum Vergleich heranziehbare Sonderfälle

Soweit andere Verwaltungsgerichte die Einberufung von Wehrpflichtigen unter Berufung auf die künftige Aussetzung der Wehrpflicht vorläufig zurückgestellt haben, handelt es sich um Sonderfälle, die angesichts der eindeutigen Rechtslage in dem hiesigen Verfahren nicht zum Vergleich herangezogen werden konnten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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