wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 30.10.2018
3 L 957/18 -

Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme: Gesamtschule in Würselen darf vorerst nicht gebaut werden

Schall­schutz­nachweis lässt Schüler bis 14 Jahre als Lärmquelle außer Betracht

Das Verwaltungsgericht Aachen hat auf einen Nachbareilantrag hin entschieden, dass eine von der Stadt Würselen erteilte Baugenehmigung für die Errichtung einer Gesamtschule vorerst nicht vollziehbar ist.

Laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichts dürfte die Baugenehmigung mit ihrem derzeitigen Genehmigungsinhalt zu Lasten der Nachbarn gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Der im Genehmigungsverfahren vorgelegte Schallschutznachweis sei lückenhaft. Dieser berücksichtige lediglich den von den Oberstufen-Schülern sowie den Schülern ab 14 Jahren ausgehenden Lärm. Damit blieben aber die Schüler bis 14 Jahre (330 von 860 Schülern) als Lärmquelle außer Betracht, ohne dass es hierfür einen sachlichen Grund gebe.

Auch von Kindern ausgehender Lärm muss erfasst und berechnet werden

Zwar privilegiere das auch in diesem Rahmen zu beachtende Immissionsschutzrecht Kinderlärm. Allerdings bedeute dies nicht, dass die Kinder als Lärmquelle von vorneherein außer Acht zu bleiben hätten. Vielmehr müsse auch der von Kindern ausgehende Lärm erfasst und berechnet werden. Erst in einem zweiten Schritt stelle sich dann die Frage, ob der Lärm - auch bei einer etwaigen Überschreitung der eigentlich zulässigen Grenzwerte - als sozialadäquat hingenommen werden müsse. Vor diesem Hintergrund bedürfe es vorliegend einer schallschutztechnischen Nachberechnung, die auch diese Lärmquelle einbeziehe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Aachen_3-L-95718_Verstoss-gegen-Gebot-der-Ruecksichtnahme-Gesamtschule-in-Wuerselen-darf-vorerst-nicht-gebaut-werden~N26628

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26628 Dokument-Nr. 26628

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.