wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 25.02.2021
3 L 775/20 -

Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe wegen fehlender Teilnahme an Aufbauseminar setzt Fristsetzung hinsichtlich Teilnahme voraus

Ohne Fristsetzung keine Fahr­erlaubnis­entziehung

Die Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe wegen fehlender Teilnahme an einem Aufbauseminar setzt voraus, dass dem Betroffenen eine Frist gesetzt wurde, bis zu deren Ablauf er am Aufbauseminar teilgenommen haben muss. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Fahranfängerin im Oktober 2020 mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis auf Probe entzogen, weil sie nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilgenommen hatte. Die zuständige Behörde hatte die zunächst gesetzte Frist verlängert, nachdem eine Fahrschule mitgeteilt hatte, dass die Betroffene sich für ein Aufbauseminar angemeldet hatte. Die Verlängerung erfolgte unter der Voraussetzung der Kursteilnahme "bis Kursende". Gegen die Fahrerlaubnisentziehung beantragte die Betroffene Eilrechtsschutz.

Rechtswidrige Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe

Das Verwaltungsgericht Aachen entschied zu Gunsten der Betroffenen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe sei rechtswidrig erfolgt. Nach § 2 a Abs. 2 Nr. 1 StVG müsse die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und dafür eine Frist gesetzt werden. Die Fahrerlaubnis könne nach der Vorschrift demnach nicht entzogen werden, wenn dem Fahranfänger keine Frist zur Teilnahme an einem Aufbauseminar gesetzt wurde. An einer solchen Fristsetzung fehle es hier.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Aachen_3-L-77520_Entziehung-einer-Fahrerlaubnis-auf-Probe-wegen-fehlender-Teilnahme-an-Aufbauseminar-setzt-Fristsetzung-hinsichtlich-Teilnahme-voraus.news30049.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30049 Dokument-Nr. 30049

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.