wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 26.07.2011
3 L 43/11 -

VG Aachen: Untersagung des Verkaufs so genannter "Heatballs" zulässig

"Heatballs" sind als herkömmliche Glühlampen und nicht als Kleinheizgeräte anzusehen

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in einem gerichtlichen Eilverfahren entschieden, dass die Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Köln, mit welcher der Verkauf so genannter "Heatballs" untersagt wurde, rechtmäßig ist. Die Tatsache, dass die Glühlampen 95 % ihrer Energie als Wärme abgeben, führt nicht dazu, dass die Lampen als Kleinheizgeräte angesehen werden können.

In dem gerichtlichen Eilverfahren wendet sich ein Unternehmen gegen eine Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Köln, mit welcher der Verkauf von so genannten "Heatballs" untersagt wurde. Hintergrund ist eine EG-Verordnung vom März 2009, welche bis Ende 2012 stufenweise das Aus für herkömmliche Glühlampen bedeutet. Das Unternehmen hielt dies für ungerechtfertigt und wollte sich nach eigenen Angaben satirisch mit der EG-Verordnung auseinandersetzen, indem es in China "Heizelemente" produzieren und nach Deutschland einführen ließ. Nachdem der Zoll eine erste Tranche von "Heatballs" passieren ließ, wurde die zweite Sendung von 40.000 "Heatballs" nicht freigegeben.

Glühlampen können nicht als Heizelemente erklärt werden, um EG-Verordnung zu umgehen

Für die Bezirksregierung Köln handelt es sich bei den "Heatballs" um herkömmliche Glühlampen. Die Tatsache, dass Glühlampen 95 % ihrer Energie als Wärme abgeben, mache sie noch nicht zu Kleinheizgeräten. Die Klägerin versuche erkennbar, die EG-Verordnung zu umgehen, indem sie Glühlampen zu Heizelementen erkläre und sich dabei auf die Kunstfreiheit berufe.

Heatballs dienen wie herkömmliche Glühlampen der Beleuchtung

Das Verwaltungsgericht Aachen stellte in seiner Entscheidungsbegründung klar, dass die Heatballs Haushaltslampen im Sinne der EG-Verordnung seien. Entscheidend sei die objektive Zweckbestimmung aus Verbrauchersicht. Danach dienten Heatballs wie herkömmliche Glühlampen der Beleuchtung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Aachen_3-L-4311_VG-Aachen-Untersagung-des-Verkaufs-so-genannter-Heatballs-zulaessig.news12028.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12028 Dokument-Nr. 12028

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.