kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein JVA-Beamter vorläufig seinen Dienst nicht weiter verrichten darf, nachdem einem Sicherungsverwahrten bei einer Ausführung die Flucht gelang, weil der Beamte den Mann nicht umfassend beaufsichtigt hatte.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens, ein JVA-Beamter, war mit einem Kollegen an der Ausführung des Sicherungsverwahrten Peter B. nach Köln im Januar 2016 beteiligt. Im Verlauf eines Mittagessens in der Gaststätte "Früh am Dom" gelang diesem die Flucht; er wurde erst Tage später wieder gefasst. Mit Bescheid vom 28. Januar 2016 untersagte die
Der gerichtliche Eilantrag gegen das sofort wirksame Verbot der Führung der Dienstgeschäfte blieb ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Aachen führte zur Begründung seiner Entscheidung aus, dass aus zwingenden dienstlichen Gründen Beamten die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden könne, wenn sonst der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft drohen würden. Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren komme es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes. Es sei nicht erforderlich, dass bereits Klarheit über den Grund für die Beeinträchtigung der dienstlichen Belange bestehe; vielmehr eröffne das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte dem Dienstherrn die Möglichkeit, ohne Gefährdung der dienstlichen Interessen Ermittlungen anzustellen und eine solidere Grundlage für dauerhafte Entscheidungen zu gewinnen.
Die Leiterin der
Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte sei nicht unverhältnismäßig. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Aachen_1-L-11316_JVA-Beamter-darf-nach-Flucht-eines-Sicherungsverwahrten-Dienst-vorlaeufig-nicht-weiter-verrichten~N22402
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22402
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.