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Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass zwei Beamten einer Justizvollzugsanstalt die Erlaubnis für eine Nebentätigkeit widerrufen werden durfte, weil sie mit ihrer Nebentätigkeit jährliche Einnahmen in einer Höhe erzielten, die über den jährlichen Dienstbezügen lag.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Leiterin einer
Das Verwaltungsgericht Aachen erklärte hat die Widerrufsentscheidungen für rechtmäßig, weil die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 20960
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