wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 21.02.2013
4 K 1627/12 -

Justizvollzugsbeamter erhält keine Nebentätigkeitsgenehmigung für Waffenhandel

Tätigkeit des gewerblichen Handels mit Waffen würde Ansehen der öffentlichen Verwaltung schaden

Ein Justizvollzugsbeamter hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung für das Gewerbe "Waffenhandel". Dies entschied das Verwaltungsgerichts Minden und wies die Klage des Beamten gegen das Land Nordrhein-Westfalen ab.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Minden kann das vom Kläger zum Gegenstand seines Antrags gemachte Gewerbe dienstliche Interessen beeinträchtigen. Die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit "Handel mit und Vermittlung von Schusswaffen und Munition" könne dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung abträglich sein. Das rechtfertige die Genehmigungsverweigerung.

Genehmigung kann auch nicht für Abwicklung des Gewerbes erteilt werden

Dass dem Kläger in der Vergangenheit eine entsprechende Genehmigung erteilt worden sei, führe nicht zu einem Anspruch auf Verlängerung. Ebenso wenig sei dem Kläger allein zum Zweck der Abwicklung seines Gewerbes die begehrte Genehmigung zu erteilen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Minden_4-K-162712_Justizvollzugsbeamter-erhaelt-keine-Nebentaetigkeitsgenehmigung-fuer-Waffenhandel~N15291

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15291 Dokument-Nr. 15291

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.