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Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass bei einer Lehrerin ein Zeckenbiss dann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann, wenn nicht mit erforderlicher Sicherheit festgestellt werden kann, dass sich die Lehrerin den Biss tatsächlich während der Arbeitszeit zugezogen hat.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls führte am 1. Juni 2012 als
Das Thüringer Landessozialgericht bestätigte diese Auffassung. Zwar könne laut Gericht ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2018
Quelle: Thüringer Landessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 25356
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