kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einen Eilantrag des Betreibers einer Pizzeria in Ulm gegen die sofort vollziehbare behördliche Untersagung des Weiterbetriebs seines Pizzaofens mit Holzfeuerung abgelehnt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Stadt Ulm dem Gastwirt den Weiterbetrieb seines Holzofens wegen der ölhaltigen Rußflocken untersagt, die trotz des zwischenzeitlichen Einbaus eines Rußpartikelfilters weiter aus dem Schornstein austräten und die zu schwer entfernbaren Verunreinigungen auf Terrassen und Möbeln in der Nachbarschaft führten und teilweise durch geöffnete Fenster sogar in Wohnungen in der Nachbarschaft hineingelangten.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg führte zur Begründung seines Beschlusses im Wesentlichen aus, dass die Behauptung des Gastwirts, die Rußpartikelimmissionen seien mittlerweile durch den Einbau des Rußpartikelfilters stark reduziert, nicht zutreffen dürfte. Auch der bloße Hinweis des Gastwirts auf die Möglichkeit, zusätzlich zum
Keine Relevanz habe zudem, ob der Pachtvertrag über die Gasträume tatsächlich - wie vom Gastwirt geltend gemacht - in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 enden werde und deswegen der Einbau eines Ersatzofens mit Elektro- oder Gasbetrieb möglicherweise nicht mehr wirtschaftlich sei. Es sei von Anfang an seit Übernahme der Pizzeria im Juli 2016 Sache des Gastwirts gewesen, durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch den Einbau eines ausreichend effektiven Filters, die Immissionen des Holzofens auf ein für die Nachbarschaft zumutbares Maß zu reduzieren. Dass es ihm gleichwohl aufgrund umfangreicher behördlicher Ermittlungen, behördlichen Kooperationsversuchen und den von ihm eingelegten Rechtsbehelfen bis heute im Ergebnis möglich gewesen sei, seinen
Auch die Behauptung des Gastwirts, ohne die Möglichkeit der Herstellung von Holzofenpizza müsse er seine gerade für Holzofenpizza bekannte Pizzeria sofort schließen, sei nicht nachvollziehbar. Hiergegen spreche bereits, dass es in Ulm zahlreiche andere Pizzerien gebe, die ebenfalls nicht im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/StaatsGH-Baden-Wuerttemberg_10-S-7119_Betrieb-von-Pizzaofen-mit-Holzfeuerung-bleibt-untersagt~N27807
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 27807
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.