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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe im sogenannten "Weinheimer Kommunalverfassungsstreit" zugelassen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied: "Der vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage, ob der Bürgermeister in Gemeinden, die zugleich staatliche untere Baurechtsbehörde sind, verpflichtet ist, vor der Zulassung von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB, etwa durch Baugenehmigungen oder Bauvorbescheide, den Gemeinderat oder - soweit eine Übertragung stattgefunden hat - einen beschließenden Ausschuss zu beteiligen, kommt grundsätzliche Bedeutung zu, weil sie in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, der bisher lediglich im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens mit dieser Fragestellung befasst war, noch nicht abschließend geklärt ist und weil sie nicht nur den Einzelfall, sondern eine Vielzahl von Gemeinden betrifft."
Das Berufungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen VGH BW 1 S 3326/11 fortgeführt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2012
Quelle: ra-online, VGH Baden-Württemberg (vt/pt)
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Dokument-Nr. 12894
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