wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Mannheim, Gerichtsbescheid vom 09.11.2018
S 4 KR 143/18 -

Kein Krankengeld trotz Krankschreibung

Briefzustellerin trotz Schmerzen an der Hand nicht arbeitsunfähig

Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass eine Briefzustellerin trotz Krankschreibung des Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld hat, da die Funktion der Hand nach einigen Wochen nicht mehr relevant beeinträchtigt und die Ausübung der Tätigkeit als Briefzustellerin möglich war.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls arbeitet als Briefzustellerin. Ihr Hausarzt schrieb sie Anfang Januar 2017 wegen Schmerzen an der rechten Hand krank. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber zahlte die beklagte Krankenkasse ab Mitte Februar 2017 Krankengeld. Im Mai ließ die Kasse die Klägerin vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachten. Die Gutachterin fand die Klägerin wieder in der Lage, ihre Tätigkeit als Briefzustellerin auszuüben. Daher stellte die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes ein. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Klage. Sie trug vor, sie müsse ein 120 kg schweres Fahrrad schieben und Gewichte bis 30 kg tragen. Das habe die Beklagte nicht berücksichtigt.

Funktion der Hand nicht relevant beeinträchtigt

Das Sozialgericht Mannheim wies die Klage nach Befragung der behandelnden Ärzte der Klägerin ab. Nach Auskunft der Ärzte hatten sich die Schmerzen nämlich gebessert und die Funktion der Hand war nicht mehr relevant beeinträchtigt. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Klägerin ab Mitte Mai 2017 wieder als Briefzustellerin arbeiten konnte. Daher hatte sie trotz Krankschreibung vom Arzt keinen Anspruch auf Krankengeld.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2019
Quelle: Sozialgericht Mannheim/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Sozialgericht-Mannheim_S-4-KR-14318_Kein-Krankengeld-trotz-Krankschreibung.news27672.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27672 Dokument-Nr. 27672

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.