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Auch wenn eine Ehe erst nach Feststellung einer Berufskrankheit geschlossen wird und der betroffene Ehemann innerhalb des erstes Ehejahres stirbt, kann ein Anspruch auf Witwenrente bestehen. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück entschieden.
Die klagende Witwe des zugrunde liegenden Falls lernte den im August 2015 verstorbenen Versicherten im Jahr 2005 kennen. Im Jahr 2010 zogen sie in eine gemeinsame Wohnung. Beide bezogen zunächst Erwerbsunfähigkeitsrenten und seit 2014 jeweils eine eigene Altersrente.
Im Dezember 2013 erkannte die beklagte
Den Antrag der Klägerin auf Gewährung einer
Das Sozialgericht Osnabrück schloss sich dieser Einschätzung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit Zeugenvernehmung nicht an. Das Gericht ging vielmehr davon aus, dass der Versorgungsgedanke nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2019
Quelle: Sozialgericht Osnabrück/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27284
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