wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 05.06.2019
S 10 R 347/17 -

Unternehmens­juristin hat Anspruch auf rückwirkende Befreiung von Versicherungs­pflicht

Zuvor an gesetzliche Rentenversicherung geleistete Beiträge sind zu erstatten

Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass eine Syndikusanwältin für ihre durchgängig seit dem 1. November 2014 bestehende Tätigkeit nicht versicherungs­pflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Die zuvor an die gesetzliche Rentenversicherung geleisteten Beiträge sind daher zu erstatten.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war zunächst als Rechtsanwältin zugelassen und ist dem 1. November 2014 als Unternehmensjuristin tätig. Eine Weisungsgebundenheit bestand nicht. Im Zusammenhang mit der Aufnahme ihrer Tätigkeit als Unternehmensjuristin verzichtete die Klägerin auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, weil das nach der damaligen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 3. April 2014 nicht möglich war (vgl. Bundessozialgericht, Urteil v. 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R -). Sie wurde daraufhin zunächst freiwilliges Mitglied des Rechtsanwaltsversorgungswerkes und zahlte die entsprechenden Beiträge. Nach Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften beantragte die Klägerin im März 2016 erneut die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, und zwar rückwirkend seit Aufnahme ihrer Tätigkeit als Unternehmensjuristin. Gleichzeitig beantragte sie die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht bei der Rentenversicherung sowie die Erstattung der gezahlten Rentenversicherungsbeiträge. Dies lehnte die Rentenversicherung ab, da die Klägerin weder Pflichtmitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung noch überhaupt zur Rechtsanwaltschaft zugelassen gewesen sei.

SG bejaht Anspruch auf Befreiung von Versicherungspflicht in gesetzlicher Rentenversicherung

Das Sozialgericht Osnabrück entschied, dass die Klägerin einen Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Erstattung der zu Unrecht gezahlten Beträge hat. Das Gericht nahm dabei auf die Sonderregelung des § 231 Absatz 4b Satz 1 SGB VI Bezug, die aufgrund der oben genannten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts neu geschaffen wurde. Hiernach trete eine Befreiung von der Versicherungspflicht rückwirkend vom Beginn der Beschäftigung an ein, wenn dies beantragt werde. Auf das Bestehen einer Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk komme es dagegen nicht an, wenn es um die gleiche, noch ausgeübte Tätigkeit geht und die entsprechenden Zeiten nicht vor dem 1. April 2014 liegen. Dies sei bei der Klägerin für die Zeit ab Aufnahme der Tätigkeit als Unternehmensjuristin (1. November 2014) der Fall. Erst für vorherige Tätigkeiten oder vorherige Zeiten komme es auf die Beitragszahlung an.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2019
Quelle: Sozialgericht Osnabrück/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SozG-Osnabrueck_S-10-R-34717_Unternehmensjuristin-hat-Anspruch-auf-rueckwirkende-Befreiung-von-Versicherungspflicht~N27588

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27588 Dokument-Nr. 27588

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.