wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 04.05.2018
2 LB 17/18, 2 LB 18/18, 2 LB 20/18 und 2 LB 46/18 -

Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende

Auch bei Flucht vor Wehrdienst oder bevorstehender Heranziehung zum Reservedienst kann nicht grundsätzlich von Gefahr für Leib und Leben bei Rückkehr ausgegangen werden

Das Schleswig-Holsteinische Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass Flüchtlinge aus Syrien, die vor ihrer Ausreise keine individuelle Verfolgung erlitten haben, allein wegen der Asylantragstellung und des Aufenthaltes in Deutschland nicht als Flüchtlinge anerkannt werden. Das Ober­verwaltungs­gericht setzte mit dieser Entscheidung seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2016 fort.

Darüber hinaus hat das Oberverwaltungsgericht über die in der Rechtsprechung der Länder umstrittene Frage entschieden, ob ein solcher Anspruch jedenfalls syrischen Männern zusteht, die ihren Wehrdienst nicht geleistet haben oder denen die Heranziehung zum Reservedienst bevorsteht. Wie zahlreiche andere Obergerichte hat es diese Frage verneint, weil laut Gericht derzeit nicht davon ausgegangen werden könne, dass den betroffenen Männern vom syrischen Regime generell eine oppositionelle Haltung unterstellt wird und ihnen deswegen eine Gefahr für Leib und Leben droht. Auch hier gelte, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles abhänge.

OVG verneint erkennbare Gefahr von Inhaftierung, Folter oder Tötung bei Rückkehr

In den vier Ende April 2018 verhandelten Fällen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Klägern jeweils bereits den sogenannten subsidiären Schutz gewährt. Deren Klage auf zusätzliche Anerkennung als Flüchtling hatte beim erstinstanzlich zuständigen Verwaltungsgericht Schleswig Erfolg. Im Rahmen der dagegen vom BAMF eingelegten Berufung beriefen sich einige der männlichen Kläger ergänzend darauf, dass sie wegen ihrer fluchtbedingten Verweigerung des Militärdienstes als Regimegegner angesehen und bei einer Rückkehr inhaftiert, gefoltert oder sogar getötet würden. Eine solche Gefahr vermochte das Oberverwaltungsgericht in den entschiedenen Fällen nicht festzustellen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2018
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Schleswig-Holsteinisches-Oberverwaltungsgericht_2-LB-17182-LB-18182-LB-2018-und-2-LB-4618_Weiterhin-kein-Fluechtlingsstatus-fuer-syrische-Asylsuchende~N25878

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25878 Dokument-Nr. 25878

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.