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Ein HNO-Arzt handelt wettbewerbswidrig, wenn er einem Patienten, ohne dass dieser den Arzt nach einer Empfehlung fragt, zwei Hörgeräteakustiker in der räumlichen Nähe der Arztpraxis benennt. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Im zugrunde liegenden Fall suchte ein Testpatient, der auf die Aufspürung wettbewerbswidrigen Verhaltens von HNO-Ärzten angesetzt war, den beklagten
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied, dass das Verhalten des Arztes gegen die Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein (§ 32 Absatz 2 BOÄ S-H) verstößt. Hiernach dürfe der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2013
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
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