kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Schadenspauschale in Höhe von 10 Euro für Rücklastschriften verlangen. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall forderte der klagende Verbraucherschutzverein einen Mobilfunkanbieter mit Sitz in Schleswig-Holstein auf, Klauseln in seinen AGB zu unterlassen, die für Rücklastschriften eine Schadenspauschale in Höhe von 10 Euro und höher festlegten. Der Mobilfunkanbieter hatte zunächst in seinen AGB für eine "Rücklastschrift (die vom Kunden zu vertreten ist)"eine Schadenspauschale in Höhe von 20,95 Euro verlangt. Der Anbieter setzte im Anschluss an die Abmahnung in zwei Schritten die Schadenspauschale zunächst auf 14,95 Euro und dann auf 10 Euro herab. Der Verbraucherschutzverein verlangte vor Gericht die Unterlassung der Klausel und die Zahlung der Gewinne an den Bundeshaushalt (Abschöpfung), die der Mobilfunkanbieter durch die Verwendung der unwirksamen Klausel erzielt hatte.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht erklärte die beanstandete Klausel in den AGBs unwirksam, weil die Rücklastschriftpauschale von 10 Euro den nach dem "gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden" übersteigt (§ 309 Nr.5a BGB). Die ursprünglich festgelegte
Der beklagte Mobilfunkanbieter hat nicht schlüssig dargelegt, dass die jetzige Rücklastschriftpauschale von 10 Euro dem branchentypischen Schaden entspricht, der durch eine
Der Mobilfunkanbieter hat nicht dargelegt, dass ihm über die Mindestbankgebühren von 3 Euro für eine nicht eingelöste oder stornierte
Die vom Mobilfunkanbieter angesetzten Personalkosten und IT-Kosten für die Software, die zur Bearbeitung der Rücklastschriften erforderlich ist, dürfen nicht in die Schadenspauschale eingerechnet werden. Im vertraglichen Schadensersatzrecht gilt der Grundsatz, dass Personalkosten und systembedingte allgemeine Kosten nicht erstattungsfähig sind, die zur weiteren Durchführung und Abwicklung des Vertrags aufgewendet werden. Geltend gemachte Refinanzierungskosten und entgangener Gewinn sind nicht durch die jeweilige
Das Gericht sieht einen Gewinnabschöpfungsanspruch zu Gunsten des Bundeshaushalts (§ 10 UWG) für den Zeitraum vom 10. Oktober 2011 bis zum 27. Juni 2012 (nur dieser Zeitraum wurde vom Verbraucherschutzverein geltend gemacht) als gegeben an, weil der Mobilfunkanbieter vorsätzlich eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2013
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Schleswig-Holsteinisches-Oberlandesgericht_2-U-712_Mobilfunkvertrag-10-Euro-Pauschale-fuer-Ruecklastschrift-unzulaessig~N15523
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15523
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.