kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Kamerahersteller Casio Europe darf in seinen Händlerverträgen nicht den Vertrieb von Kameras über Internetplattformen wie eBay und Amazon ausschließen. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und verwies darauf, dass die verwendete Händlervereinbarung eine Einschränkung des Wettbewerbs bewirken würde und somit kartellrechtswidrig ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf die Klage der Wettbewerbszentrale hin hatte das Landgericht Kiel dem Kamerahersteller Casio Europe die Verwendung folgender Klausel in seinen Händlerverträgen wegen Kartellverstoßes untersagt:
"Der Verkauf über so genannte 'Internet-Auktionsplattformen' (z. B. eBay), Internetmarktplätze (z. B. Amazon Marketplace) und unabhängige Dritte ist nicht gestattet."
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bestätigte in zweiter Instanz, dass die von der Firma Casio verwendete Händlervereinbarung eine Einschränkung des Wettbewerbs sowohl bewirke als auch bezwecke und daher kartellrechtswidrig sei. Aus Verbrauchersicht bringe der Ausschluss des Vertriebs über Internetplattformen eine Limitierung des Zugangs zum E-Commerce mit sich, da die Erreichbarkeit des Händlers eingeschränkt sei. Für die betroffenen Händler bedeute dies eine Beschränkung des Marktzugangs, denn sie selbst könnten nicht in Konkurrenz zu anderen Unternehmen treten, die gleichwertige Waren auf den Internetplattformen anbieten. Evidente Folge dieser
Die zur Rechtfertigung von der Beklagten angeführten Gründe ließ das Oberlandesgericht nicht gelten. Dass es sich bei den Kameras um so hochtechnische und damit erklärungsbedürftige Produkte handele, dass ein Verkauf über Internetplattformen ausgeschlossen werden müsse, leuchtete dem Gericht nicht ein. Zu Unrecht bestreite die Beklagte unter dem Aspekt der Qualitätssicherung die Vorteile, die Online-Plattformen wie Ebay und Amazon für Käuferkunden bieten. Derartige Plattformen böten ein hohes Maß an Transaktionssicherheit. Das Gericht hielt fest, dass ein Unternehmen natürlich entscheiden dürfe, in welcher Art und Weise es seinen
Da es sich bei dem Ausschluss des Internetplattformhandels um eine Kernbeschränkung des Wettbewerbs handele, komme auch eine Freistellung vom Kartellverbot nicht in Betracht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2014
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Schleswig-Holsteinisches-Oberlandesgericht_16-U-Kart-15413_Kamerahersteller-Casio-Europe-darf-Vertrieb-ueber-Internetplattformen-nicht-ausschliessen~N18362
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18362
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.