kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Hersteller von Markenartikeln können ihren Vertriebspartner untersagen, die Produkte über das Internet-Auktionshaus Ebay zu verkaufen. Dies hat das Landgericht Mannheim entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Markenhersteller von
Das Landgericht Mannheim wies die Klage des Händlers ab und gab dem
Die Richter führten aus, dass die von Scout aufgestellten Auswahlkriterien für zugelassene Vertriebspartner ein System vertraglicher Abreden darstellen, die Gegenstand eines selektiven Vertriebsvertrages seien. Bei einem selektiven Vertrieb handele es sich um eine Form des Warenabsatzes, bei der die
Sowohl die Fachhandelsbindung als auch die Rahmenbedingungen für ein Internetverkauf stellen ebenso wie die übrigen Kriterien qualitative Kriterien für den
Eine Markeninhaberin habe ein anerkanntes Interesse daran, den Absatz ihrer Erzeugnisse nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie sie es für wirtschaftlich richtig und sinnvoll halte. Ihr stehe es deshalb grundsätzlich frei, ihr Vertriebssystem in qualitativer Hinsicht selektiv auszugestalten und an die Händler für den Vertrieb ihrer Produkte hohe Anforderungen zu stellen, was die fachliche Eignung des Personals, die sachliche Ausstattung der Verkaufsräume und die Gewährleistung eines schnellen und zuverlässigen Kundendienstes angehe.
1. Richtet der Hersteller von hochpreisigen Schulranzen, die er als Markenware vertreibt, ein selektives Vertriebssystem ein, in dem er seinen Fachhändlern vorschreibt, ein stationäres Einzelhandelsgeschäfts mit dem Ambiente eines Fachgeschäfts zu unterhalten, sämtliche Markenprodukte einschließlich von Ergänzungswaren zu bevorraten und anzubieten, kompetentes Fachpersonal einzusetzen und das Geschäft während der ortsüblichen Ladenöffnungszeiten geöffnet zu halten, so bedeutet die zusätzliche Verpflichtung, im Internet nur über einen diesen Anforderungen entsprechenden eigenen Internetshop und nicht über Auktionsplattformen zu vertreiben, keinen Verstoß gegen § 1 GWB, weil sich diese Bedingungen für den Internetvertrieb auf das zur Gewährleistung eines qualitätsangemessenen Vertriebs Erforderliche beschränken.
2. Auch wenn der Hersteller Normadressat ist und der Abnehmer von ihm sortimentsbedingt abhängig ist, liegt in diesem Fall kein Verstoß gegen §§ 19, 20 GWB vor, weil die Abwägung aller Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes ergibt, dass die darin liegende Behinderung nicht unbillig ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2009
Quelle: ra-online (pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Mannheim_7-O-26307-Kart_Schutz-fuer-Markenartikel-Hersteller-koennen-Vertriebspartnern-den-Verkauf-von-Markenartikeln-bei-Ebay-verbieten~N7750
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 7750
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.