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Die Einwilligung eines Elternteils in die Einbenennung des Kindes kann durch das Gericht nur dann gemäß § 1618 Satz 4 BGB ersetzt werden, wenn die Einbenennung für das Kindeswohl erforderlich ist. Allein ein eventuelles Konfliktpotential aufgrund der unterschiedlichen Namensführung genügt nicht. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern einer 15-jährigen Tochter stritten sich im Jahr 2021 über die
Das Oberlandesgericht des Saarlandes entschied zu Gunsten der Kindesmutter. In Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils in die
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2022
Quelle: Saarländisches Oberlandesgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31885
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