wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 19.04.2016
S 9 EG 4324/15 -

Kein Anspruch auf Betreuungsgeld bei Besuch einer öffentlich geförderten Einrichtung

Öffentlich geförderte Spielgruppe dient als bedarfsgerechtes Angebot zur Erfüllung des Anspruches auf Betreuungsplätze für unter Dreijährige

Besucht ein Kind eine öffentlich geförderte Einrichtung, besteht kein Anspruch auf Betreuungsgeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls bezog für ihren im Jahr 2013 geborenen Sohn Betreuungsgeld. Nachdem die Klägerin mitgeteilt hatte, dass ihr Sohn für insgesamt neun Stunden wöchentlich eine Spielgruppe besuche, erließ die Beklagte einen Änderungsbescheid und lehnte die Weitergewährung des Betreuungsgeldes für die Zukunft ab. Zur Begründung führte die Beklagte an, dass der Sohn der Klägerin eine öffentlich geförderte Einrichtung besuche. Dies schließe nach § 4 a Abs. 1 Nr. 2 BEEG einen Anspruch auf Betreuungsgeld aus.

Auch Spielgruppe stellt öffentlich geförderte Einrichtung dar

Das Sozialgericht Stuttgart wies die hiergegen gerichtete Klage ab und führte zur Begründung aus, dass nach Auskunft des zuständigen Trägers die Spielgruppe als Ergänzung zu den bestehenden Kindertageseinrichtungen gefördert werde, um ein bedarfsgerechtes Angebot zur Erfüllung des Anspruches auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige zu schaffen. Es liege somit eine öffentlich geförderte Einrichtung nach § 4 a Abs. 1 Nr. 2 BEEG iVm § 24 Abs. 2 SGB VIII vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2016
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Stuttgart_S-9-EG-432415_Kein-Anspruch-auf-Betreuungsgeld-bei-Besuch-einer-oeffentlich-gefoerderten-Einrichtung~N23076

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23076 Dokument-Nr. 23076

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.