kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Besucht ein Kind eine öffentlich geförderte Einrichtung, besteht kein Anspruch auf Betreuungsgeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls bezog für ihren im Jahr 2013 geborenen Sohn
Das Sozialgericht Stuttgart wies die hiergegen gerichtete Klage ab und führte zur Begründung aus, dass nach Auskunft des zuständigen Trägers die Spielgruppe als Ergänzung zu den bestehenden Kindertageseinrichtungen gefördert werde, um ein bedarfsgerechtes Angebot zur Erfüllung des Anspruches auf einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2016
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Stuttgart_S-9-EG-432415_Kein-Anspruch-auf-Betreuungsgeld-bei-Besuch-einer-oeffentlich-gefoerderten-Einrichtung~N23076
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 23076
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.