wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 27.01.2011
S 5 AL 3455/10 -

Arbeitslosmeldung darf nicht nachträglich fingiert werden

Leistungsbezieher hat Pflicht zur Arbeitslosmeldung und Mitteilung über Verfügbarkeit für Vermittlungsmaßnahmen bei Arbeitsagentur

Ein Arbeitsloser muss seine Arbeitslosmeldung und die Verfügbarkeit für Vermittlungsmaßnahmen unverzüglich bei der Arbeitsagentur anzeigen. Er kann zur Begründung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld diese nicht nachträglich fingieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war aus seinem Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung ausgeschieden. Da er zunächst sein Haus renovierte, meldete er sich erst 1 ½ Jahre später arbeitslos. Der Antrag wurde von der Arbeitsagentur abgelehnt, da der Kläger in der gesetzlichen Rahmenfirst von zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Dagegen wandte sich der Kläger mit dem Vortrag, er sei diesbezüglich bei einer Vorsprache, die ca. 4 Monate vor dem Ende seiner Beschäftigung stattgefunden habe, von der Arbeitsagentur falsch beraten worden.

Mögliche Falschberatung durch Arbeitsagentur nicht entscheidend

Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Dabei könne offen bleiben, ob tatsächlich eine Falschberatung durch die Arbeitsagentur vorgelegen habe. Denn jedenfalls habe die Arbeitslosmeldung und die Verfügbarkeit des Klägers für Vermittlungsmaßnahmen der Arbeitsagentur gefehlt. Beides könne auch nicht nachträglich fingiert werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stuttgart_S-5-AL-345510_Arbeitslosmeldung-darf-nicht-nachtraeglich-fingiert-werden.news13873.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13873 Dokument-Nr. 13873

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.